AGB

für das Makler-Extranet LomaNet
Stand: 15.07.2014
Diese AGB's gelten nicht mehr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das LomaNet-Extranet

1 Allgemeines

(1) Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Nutzung der Anwendung Makler-Extranet der LomaNet (im Folgenden LomaNet-Extranet) zur elektronischen Geschäftsabwicklung der LomaNet GmbH (im Folgenden "LomaNet") mit Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern (im Folgenden "Vermittler").
(2) Das LomaNet-Extranet der LomaNet ist eine Kommunikationsinfrastruktur, die über das Internet erreichbar ist.
(3) Technische Voraussetzungen für die Nutzung des LomaNet-Extranets sind im Handbuch zur Anwendung beschrieben.

2 Anwendungsseitige Sicherheitsmaßnahmen

(1) Für die Kommunikation zwischen der LomaNet und dem Vermittler über das LomaNet-Extranet werden folgende Sicherheitsmaßnahmen verwendet:
  • Nutzung der durch SSL (Secure Socket Layer) und https verwendeten Mechanismen
  • Authentifizierung: Von der LomaNet zugeteilte Zugangskennung und Kennwort
(2) Die LomaNet wird nur das Vorliegen der nach (1) notwendigen Sicherungsmittel überprüfen.
Eine weiter gehende Verpflichtung besteht nicht. Insbesondere wird sie nicht prüfen, ob die in der Dokumentation enthaltenen Empfehlungen zur Browser-Sicherheit beachtet werden.
(3) Jeder Vermittler der LomaNet ist für die Sicherung seiner Hard- und Software (z.B. Virenschutz, Schutz vor Ausspähen der Systeme) selbst verantwortlich.
Alle Handlungen (z. B. Einloggen, Kennwort ändern, persönliche User-Daten online ändern), die unter Einsatz der Sicherungsmittel nach (1) getätigt werden, sind dem Vermittler verbindlich zuzurechnen.
(4) Die Vermittler haben durch geeignete organisatorische und/oder technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die zur Kontrolle der Zugriffsberechtigung mitgeteilten Zugangskennungen und Kennwörter nicht missbräuchlich verwendet werden und insbesondere keinem Unberechtigten zur Kenntnis gelangen. Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Sicherheitsanforderungen ergeben, gehen zu Lasten des Vermittlers.
(5) Die den Vermittlern nach (1) zugeteilten Zugangskennungen und Kennwörter können einem berechtigten Mitarbeiter oder mehreren berechtigten Mitarbeitern als Gruppe (Funktionsuser) zugeteilt werden.
(7) Die Vermittler haben ihre Mitarbeiter auf die für sie relevanten Punkte der AGB LomaNet-Extranet hinzuweisen.
(8) Hat der Vermittler mehreren Mitarbeitern eine Zugangskennung und Kennwort zugeteilt (Funktionsuser) und scheidet einer dieser Mitarbeiter des Vermittlers aus oder ist für das betreffende Arbeitsgebiet nicht mehr zuständig, so hat der Vermittler zu veranlassen, dass das Passwort nach den in der Dokumentation von Extranet beschriebenen Mechanismen geändert wird.
(9) Hat der Vermittler eine Zugangskennung und Kennwort nur einem Mitarbeiter zugeteilt und scheidet dieser Mitarbeiter aus oder ist nicht mehr für das Arbeitsgebiet zuständig, hat der Vermittler wie folgt zu verfahren:
  • der Vermittler löscht die Berechtigung des Mitarbeiters umgehend nach den in der Dokumentation von LomaNet-Extranet beschriebenen Mechanismen und beantragt ggf. neue Berechtigungen oder
  • der Vermittler überträgt die Berechtigung einem anderen Mitarbeiter, ändert das Kennwort und die Benutzerstammdaten nach den in der Dokumentation von LomaNet-Extranet beschriebenen Mechanismen ab.

3 Betriebszeiten, Wartungsfenster

Das LomaNet-Extranet steht zu üblichen Arbeitszeiten (wochentags, tagsüber) zur Verfügung.
Die für den sicheren und reibungslosen Betrieb von LomaNet-Extranet notwendigen Wartungsarbeiten finden möglichst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt. Sollten sie dennoch während der Arbeitszeiten notwendig werden, werden sie angemessen im Voraus angekündigt. Dazu ist eine elektronische Nachricht (E-Mail) oder die Veröffentlichung auf der Homepage der LomaNet ausreichend.

4 Sperre durch die LomaNet

Die LomaNet kann jederzeit aus wichtigem Grund oder bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, insbesondere wenn die Zugangskennung dazu benutzt wird, Systeme auszuspähen, Angriffe über die Kommunikationsinfrastruktur vorzubereiten oder durchzuführen, die Zugangskennung sofort sperren und eine Aufhebung der Sperrung verweigern, solange der Grund für die Sperrung noch weiter besteht.

5 Kündigung durch die LomaNet

(1) Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung zum LomaNet-Extranet entsteht zwischen Vermittler und LomaNet ein Vertragsverhältnis.
Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von jeder der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Die LomaNet behält sich vor, einen Vermittler aus wichtigem Grund vom LomaNet-Extranet-Zugang auszuschließen.
(3) Die LomaNet kann dem Vermittler jederzeit bestimmte Kompetenzen entziehen, ohne den Vertrag kündigen zu müssen.
Die Verwaltungskompetenz kann nicht entzogen werden, falls der Vermittler noch einen aktiven Vertrag hat, der durch die LomaNet verwaltet wird.

6 Datenschutz

Die im Rahmen der Registrierung von einzelnen Nutzern der Kunden erhobenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Identifizierung der Kunden und Nutzer sowie der Geschäftsabwicklung über LomaNet-Extranet gespeichert und benutzt. Eine Weitergabe an Dritte findet nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, wie z. B. Geldwäschegesetz statt.

7 Haftung der LomaNet

Nachstehende Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet die LomaNet nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.1 Höhere Gewalt
Die LomaNet haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen) verursacht worden sind.
7.2 Ausschluss der Haftung für die Verfügbarkeit im Internet
Die Verfügbarkeit des Internet kann nicht durch die LomaNet gewährleistet werden. Die LomaNet übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die aus der Nicht-Verfügbarkeit des Internet heraus resultieren.
7.3 Haftung gegenüber den Teilnehmern
(1) Verletzt die LomaNet schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht, die ihr nach diesen Bedingungen obliegt und die im Einzelfall von besonderer Bedeutung ist, so haftet sie für den dadurch entstehenden Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der LomaNet auf den unmittelbaren Schaden in Höhe des Betrages des jeweiligen Geschäftes und den Zinsnachteil beschränkt. Das Gleiche gilt bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen.
(2) Für die Verletzung sonstiger Pflichten haftet die LomaNet nur bei grobem Verschulden.
(3) Die LomaNet haftet in dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

8 Verfahrensänderung

Die LomaNet ist berechtigt, den LomaNet-Extranet-Zugang zu den Geschäftsverfahren der LomaNet mit einer angemessenen Vorlaufzeit einzustellen.

9 Courtage

(1) Der Vermittler erhält für die von ihm vermittelten Verträge eine laufende Courtage oder eine Abschlussprovision, deren Höhe sich aus dem für das jeweilige Produkt geltenden Courtagesatz und den damit zusammenhängenden Bestimmungen ergibt.
Diese ergeben sich aus der Tarifinformation des jeweiligen Tarifrechners.
(2) Die Höhe der Courtage kann nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB angepasst werden.
Dies gilt insbesondere bei Änderung der Courtagesätze durch den jeweiligen Produktgeber oder aufgrund von Bestimmungen von Aufsichtsbehörden.
(3) Die Courtage wird frühestens nach Zahlung der gesamten Fälligkeitsprämie (bzw. bei einer Abschlussprovision nach Einzug des Erstbeitrages) durch den Kunden fällig.
Die Courtagen werden einmal monatlich ausgezahlt. Dies allerdings nur, wenn die Auszahlgrenze von 50,00 EUR überschritten wird.
(4) Sämtliche angefallenen Courtagen können mit Ansprüchen der LomaNet gegen den Vermittler aufgerechnet werden.
(5) Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie. Wird ein Vertrag unterjährig aufgehoben, wird die Courtage anteilig rückbelastet.
(6) Bei Produkten mit Einmal- bzw. Abschlussprämie gelten ergänzend die dem jeweiligen Produkt zugeordneten Storno- und Stornohaftungsregelungen. Diesen stimmt der Vermittler ausdrücklich zu.
(7) Die vom Nutzer eingedeckten Versicherungsverträge gehören in den Bestand des Nutzers (Bestandsschutz).

10 Schlussbestimmungen

(1) Die Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu LomaNet-Extranet werden durch ein Schreiben bekannt gegeben. Die Übermittlung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Sie gelten, soweit im Einzelfall nicht anderes bestimmt wird, zwei Wochen nach Absendung des Rundschreibens als vereinbart.
(2) Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu LomaNet-Extranet zwischen der LomaNet und den Vermittlern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich zwischen der LomaNet und Vermittlern ergeben, ist Zweibrücken.
(4) Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen nicht berührt.

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